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Amtsgericht Riesa entscheidet: NPD-nahe Schöffin bleibt im Amt
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Mit Genugtuung nahm am Sonnabend die im Juni 2008 vom Stadtrat der Stadt Strehla in öffentlicher Sitzung aufgestellte und vom Amtsgericht berufene Hilfsschöffin Ines Schreiber die Entscheidung des Amtsgerichtes Riesa zur Kenntnis, wonach sie nicht von der Schöffenliste gestrichen wird und damit weiterhin an der Rechtssprechung mitwirken kann.
Ines Schreiber äußerte sich zu dem ihr vom stellvertretenden Amtsgerichtsdirektor Herberger übermittelten Beschluß vom 4. November so: „Ich habe nichts anderes erwartet. Wie es mein Rechtsbeistand, Dr. Björn Clemens aus Düsseldorf, absolut zutreffend beschrieb, gibt es einfach keine rechtliche Grundlage für die Entfernung einer der NPD angehörenden oder ihr nahestehenden Person aus diesem Ehrenamt. Hinzu kommt, daß es auch kein mir vorwerfbares Verhalten gibt, das einen solchen Schritt rechtfertigen würde. Nun werde ich weiterhin im Namen des deutschen Volkes meinen Beitrag dazu leisten, dem gesunden Volksempfinden Geltung zu verschaffen. Die mediale Hetzkampagne gegen meine Person ist somit ins Leere gelaufen und hat einen ungeahnten Solidarisierungseffekt seitens der Bevölkerung in Strehla und im Landkreis Meißen bewirkt. Dieser dürfte zu den guten Ergebnissen der NPD in den Landtagswahlkreisen Riesa-Großenhain I und II beigetragen haben – insbesondere auch zu dem überdurchschnittlichen Ergebnis von 8,5 Prozent in Strehla. Hierfür möchte ich mich ganz besonders bei den Bürgerinnen und Bürgern Strehlas, bei Nachbarn und Freunden aus meiner Wahlheimat bedanken, die mich in meiner Haltung zum richterlichen Ehrenamt stets bestärkt haben.“
Nach Bekanntwerden der für die gesamte NPD positiven Entscheidung des Amtsgerichtes Riesa gratulierte auch der Landes- und Fraktionsvorsitzende der sächsischen NPD, Holger Apfel, Ines Schreiber zu ihrem Erfolg. Es sei nun wichtig, daß die erfolgreiche Arbeit Ines Schreibers im Kreisverband Meißen und im Ring Nationaler Frauen fortgesetzt werde. Dies umso mehr, da die positive Entwicklung des Frauenanteiles in der Meißener NPD deutlich mache, wie weit die Nationalen hier auf ihrem Weg in die Mitte des Volkes bereits gekommen seien. Dies beweise auch die erst kürzlich erfolgte Wahl Ines Schreibers als Elternsprecherin in den Schulelternbeirat der Grundschule Strehla.
Der Sieg der NPD-Schöffin hatte sich bereits Mitte Oktober angekündigt, nachdem verschiedene Medien etwas nebulös berichteten, daß es rechtlich „schwierig“ sei, NPD-nahe Schöffen aus ihrem Amt zu entfernen.
Zwischenzeitlich, also noch während des laufenden Verfahrens zur Streichung von der Schöffenliste, war Ines Schreiber wieder als Schöffin für einen Verhandlungstermin angefordert worden, so daß nach ihrer Auffassung „fraglich ist, inwieweit das Amtsgericht Riesa dieses Verfahren selbst ernstgenommen hat“. Wahrscheinlich habe man nur auf den Mediendruck reagiert und von Anfang an um die zu erwartende Erfolglosigkeit des Verfahrens gewußt. „Ich glaube auch nicht, daß Amtsgerichtsdirektor Zapf, mit dem ich persönlich immer gut ausgekommen bin, oder auch Richter Herberger wirklich aus eigener Überzeugung heraus meine Entfernung aus dem Amt betrieben haben“, so Ines Schreiber.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte bereits in einer am 12. Oktober 2009 beim Amtsgericht Riesa eingegangenen Stellungnahme ausgeführt, daß es an einer gesetzlichen Grundlage für die Abberufung eines in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen wegen grober Amtspflichtverletzungen fehle, so daß „keine Möglichkeit gesehen wird, die Schöffin von der Schöffenliste zu streichen“.
Der Ehemann der nationalen Schöffin, NPD-Stadt- und Kreisrat Peter Schreiber, zeigte sich erleichtert, daß alle Versuche sang- und klanglos gescheitert seien, seine Frau aus dem Schöffenamt zu verdrängen. Gleichzeitig betonte er noch einmal seinen Respekt gegenüber Strehlas Alt-Bürgermeister Haberland, der – von MDR-„Fakt“ und der „Sächsischen Zeitung“ zur Schöffenwahl befragt – die zutreffende Auffassung vertrat, daß es „keinen Grund“ dafür gab, Ines Schreiber nicht auf die Schöffenliste zu setzen, „da sie die Gesetzesbedingungen erfüllte und wir als Stadt nicht in der Lage sind, einzuschätzen, ob sich die Kandidatin verfassungswidrig verhält oder nicht“.
Der Beschluß des Amtsgerichtes Riesa, wonach keiner der im Gerichtsverfassungsgesetz aufgeführten Gründe zur Streichung eines Schöffen von der Schöffenliste in der Person Ines Schreibers vorliegt, ist eine schallende Ohrfeige für alle, die eine volkstreue Schöffin aus dem Ehrenamt drängen wollten.
NPD-Kreisverband Meißen
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